Der Ehrenrat

Geschrieben von Super User am .

Der Ehrenrat ist in § 11 der Satzung verankert. Er setzt sich zusammen aus je einem/einer Vertreter/in der einzelnen Abteilungen. Jedes Mitglied kann den Ehrenrat anrufen.
Der Ehrenrat hat neben dem 1. Vorsitzenden die Aufgabe, Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu klären und zu schlichten. Alle Anträge an den Ehrenrat sind dem 1. Vorsitzenden schriftlich einzureichen und zu begründen. Der Ladung des Ehrenrates hat jedes Mitglied Folge zu leisten.
Die Tätigkeit des Ehrenrates ist ehrenamtlich, unabhängig und frei von Weisungen anderer Vereinsorgane.

Die Sitzungen des Ehrenrates sind vertraulich.